Die Bestätigung der Zurückweisung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil ist der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten.
Rückverweise
…den §§ 50, 41 ZPO. Da die Bestätigung der Zurückweisung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten ist (RS0106997), ist der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig.…
…Der Revisionsrekurs ist nach §§ 2 Abs 1 ASGG, 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig (vgl RIS-Justiz RS0106997 = RS0044487 [T6]).…
…wurde (§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO) und der in dieser Verfahrensbestimmung genannte Ausnahmefall hier nicht vorliegt (vgl RIS-Justiz RS0041522, RS0044087, RS0044518, RS0044536, RS0106997 ua).…