RS0107509 – OGH Rechtssatz
Bandscheibenschäden, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die jahrelangen Vibrationsbelastungen beim Fahren auf Panzern und Lastkraftwagen zurückzuführen sind, sind nicht die Folge einer Berufskrankheit nach § 177 Abs 1 ASVG bzw § 92 Abs 1 B-KUVG, insbesondere nach der lfd Nr 20 der Anlage 1 zum ASVG.