Zu "anderen Veräußerungsarten" im Sinn des § 1078 ABGB zählen Lehre und Rechtsprechung alle Geschäfte, die das endgültige Ausscheiden einer Sache aus dem Vermögen des einen und ihre Übertragung auf einen anderen bezwecken oder bewirken.
…sind alle Geschäfte, die das endgültige Ausscheiden einer Sache aus dem Vermögen einer Person und ihre Übertragung auf eine andere bezwecken oder bewirken (RIS-Justiz RS0107637; F. Bydlinski in Klang IV/2², 879). § 1078 ABGB stellt (inhaltlich) dem Kauf die „anderen Veräußerungsarten“ gegenüber. Beim Kaufvertrag ist…
…1078 ABGB sind alle Geschäfte, die das endgültige Ausscheiden einer Sache aus dem Vermögen einer Person und ihre Übertragung auf eine andere bezwecken oder bewirken (RS0107637). Der vorliegende Schenkungsvertrag zwischen nahen Angehörigen bildet demnach eine „andere Veräußerungsart“ im Sinn des § 1078 ABGB und ist grundsätzlich ein möglicher…
…Rechtsprechung alle Geschäfte, die das endgültige Ausscheiden einer Sache aus dem Vermögen einer Person und die Übertragung auf eine andere bezwecken oder bewirken (RIS Justiz RS0107637). Beim Kaufvertrag ist das Verkaufsinteresse typischerweise auf die von der Person des Käufers unabhängige Geldleistung gerichtet, die grundsätzlich von jedermann erbracht werden kann. Unter anderen…
…Gegenleistung gerichtet ist (2 Ob 2292/96i = SZ 71/60 = EvBl 1998/153; 1 Ob 66/01i = ecolex 2001/172 [Thaler]; vgl RIS-Justiz RS0020199, RS0107637, RS0107638; Aicher in Rummel, ABGB3 § 1078 Rz 2). Wird ein solches Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen, wirkt es im Zweifel wie ein Veräußerungsverbot; das Grundbuchsgericht…
…sind alle Geschäfte, die das endgültige Ausscheiden einer Sache aus dem Vermögen einer Person und ihre Übertragung auf eine andere bezwecken oder bewirken (RIS Justiz RS0107637). Beim Kaufvertrag ist das Verkaufsinteresse typischerweise auf die von der Person des Käufers unabhängige Geldleistung gerichtet, die grundsätzlich von jedermann erbracht werden kann. Unter den…
…einer Einzelrechtsnachfolge das endgültige Ausscheiden einer Sache aus dem Vermögen einer Person und die Übertragung auf eine andere bezwecken oder bewirken und nicht Kauf sind ( RS0107637 ). [7] 3. 3 Auch die Bestimmung des § 810 Abs 2 ABGB stellt auf die Veräußerung von Gegenständen aus dem Nachlass ab…
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