JudikaturOGH

RS0107623 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 1997

Die Beantwortung der Frage, ob im konkreten Einzelfall ein nach § 176 Abs 1 Z 6 ASVG Arbeitsunfällen gleichgestellter Unfall vorliegt, reicht nicht über den Anlaßfall hinaus. Eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung ist daher nicht zu lösen.

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