JudikaturOGH

RS0107179 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2025

Ob ein Sonderbedarf vom Unterhaltspflichtigen zu decken ist, hängt davon ab, ob er dem Unterhaltspflichtigen angesichts der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse der Eltern des Kindes zumutbar ist.

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