JudikaturOGH

RS0107225 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 1997

Bei der Beschlußfassung über die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates müssen bei Abhaltung von Teilversammlungen die Anwesenheitserfordernisse und Mehrheitserfordernisse des § 49 ArbVG nicht in jeder Teilversammlung gesondert gegeben sein. Sie haben vielmehr insgesamt für alle Teilversammlungen vorzuliegen.

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