JudikaturOGH

RS0107502 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 1997

Ebenso wie aber die Rechtskraft von Bescheiden oder gerichtlichen Urteilen einer Neufeststellung der Rente gemäß § 183 Abs 1 ASVG nicht im Wege stehen, zumal die Neufeststellung einer Rente begrifflich eine rechtskräftige Vorentscheidung zur Voraussetzung hat, hindert auch die materiellrechtliche Bindungswirkung eines gerichtlichen Vergleiches die Neufeststellung einer Rente nach dieser Gesetzesstelle nicht.

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