JudikaturOGH

RS0107528 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 1997

Aus der Verwendung des Wortes "kann" in § 80 AußStrG folgt, daß das Verlassenschaftsgericht den Testamentsvollstrecker auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht zum Verlassenschaftskurator bestellen muß.

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