JudikaturOGH

RS0107241 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2000

Die vor Inkrafttreten des BPG abgeschlossenen Einzelvereinbarungen über eine Kürzung von Leistungen genießen Vorrang vor den Restriktionen der gesetzlichen Regelung des § 9 BPG, wenn sie "anderes" als das Gesetz bestimmen.

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