JudikaturOGH

RS0107020 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. August 2025

In einem Ablehnungantrag können auch schwerwiegende und weitergehende Angriffe gegen Gerichtspersonen enthalten sein als in Rechtsmitteln (vgl Strigl in AnwBl 1983/4591 mwH).

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