JudikaturOGH

RS0107226 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Die Behauptungslast und Beweislast für das Vorliegen der Austrittsgründe der Gesundheitsgefährdung und der Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen trifft den Arbeitnehmer.

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