RS0107652 – OGH Rechtssatz
Bei der Interpretation der Rechtsbegriffe "Betrieb" und "Teilbetrieb" in § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG sind die von der Rechtsprechung im Ertragssteuerrecht (etwa §§ 10 und 24 EStG) herausgebildeten Beurteilungskriterien maßgeblich.