Das Ausnützen fremden Vertragsbruches ist - auch wenn es zu Zwecken des Wettbewerbs geschieht - an sich nicht wettbewerbswidrig, es sei denn, der Dritte hat den Vertragsbruch bewusst gefördert oder sonst aktiv dazu beigetragen.
…Kunden (RIS Justiz RS0116886) an sich nicht wettbewerbswidrig, es sei denn, der Dritte hat den Vertragsbruch bewusst gefördert oder sonst aktiv dazu beigetragen (RIS Justiz RS0107766, RS0079391). Das bloße Ausnützen fremden Vertragsbruchs ohne eigene Mitwirkung verstößt hingegen in der Regel nicht gegen § 1 UWG (RIS Justiz RS0079384). Die planmäßige…
…des Auftraggebers reicht aus. Das Ausnutzen einer fremden Vertragsverletzung ist zwar nur bei Hinzutreten weiterer Elemente auch ein Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG (RIS-Justiz RS0107766). Verträge binden grundsätzlich nur die daran Beteiligten; jede Wirkung gegenüber Dritten bedarf daher einer besonderen Begründung. Das gilt auch für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, die auf das…
…diesem Fall ein aktives Mitwirken der Zweitbeklagten am Vertragsbruch der Erstbeklagten vor, was Kenntnis der Verpflichtung vorausgesetzt in gleicher Weise Unterlassungsansprüche begründen kann (RIS-Justiz RS0107766). 2. Soweit das Rekursgericht eine bestimmte Form der Werbung mit den Daten darüber hinaus als irreführend untersagt hat, zeigen die Beklagten ebenfalls keine erhebliche Rechtsfrage…
…zu Zwecken des Wettbewerbs geschieht – an sich nicht wettbewerbswidrig, es sei denn, der Dritte hat den Vertragsbruch bewusst gefördert oder sonst aktiv dazu beigetragen (RS0107766; RS0079384). Der Täter muss in diesem Fall die Tatumstände kennen, die sein Verhalten als unlauter erscheinen lassen, oder doch mit der Möglichkeit rechnen, dass solche…
…Drittbeklagten nicht mehr vorgeworfen werden als das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs. Das allein ist aber noch nicht sittenwidrig iSv § 1 UWG (RIS-Justiz RS0107766; zuletzt etwa 4 Ob 216/03y = wbl 2004, 144 - Ausstiegsklausel mwN). Für das im Rechtsmittel behauptete Verleiten zum Vertragsbruch gibt es weder im Vorbringen der…
…Um so weniger kann auf dieser Grundlage den Beklagten vorgeworfen werden, sie hätten eine Vertragsverletzung der Nebenintervenientin bewusst gefördert oder aktiv dazu beigetragen (RIS-Justiz RS0107766). Das bloße Ausnutzen einer nicht einmal sicher vorliegenden Vertragsverletzung verstößt keinesfalls gegen § 1 UWG. 4. Dem Kläger gelingt es somit nicht, Rechtsfragen erheblicher Bedeutung…
…Novelle 2007 (RIS-Justiz RS0078486), das bloße Ausnutzen aber nur dann, wenn der Dritte den Vertragsbruch bewusst förderte oder sonst aktiv dazu beitrug (RIS-Justiz RS0107766; vgl auch RS0078356 [T3, T4]; zuletzt etwa 4 Ob 32/06v, wbl 2006, 490 - Medizinische Verbrauchsartikel, und 4 Ob 61/07k = ÖBl-LS 2007/137…
…ist an sich nicht unlauter (RIS Justiz RS0078903, RS0078872), es sei denn, der Dritte hat den Vertragsbruch bewusst gefördert oder aktiv dazu beigetragen (RIS Justiz RS0107766, RS0079391). Wem es daher gelingt, Ware unter Umgehung einer selektiven Vertriebsbindung zu beziehen, handelt außerhalb dieser Fälle auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn er von dem…
…eines Vertragsbruchs gegen § 1 UWG idF vor der Novelle 2007, wenn der Dritte den Vertragsbruch bewusst förderte oder sonst aktiv dazu beitrug (RIS Justiz RS0107766). Weshalb diese Fallgruppe des fremden Vertragsbruchs nach der UWG Novelle 2007 anders zu beurteilen wäre, zeigt die Revision nicht auf. Die Beklagte bestreitet auch nicht…
…sei denn, der Dritte hat den Vertragsbruch bewusst gefördert oder sonst aktiv dazu beigetragen; das gilt auch nach der UWG Nov 2007 (RIS Justiz RS0107766). Eine bewusste Förderung eines fremden Vertragsbruchs durch die Beklagte haben die Tatsacheninstanzen nicht festgestellt. 3. Der Revision ist daher Folge zu geben und das…
…der Rechtsprechung ist das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs dann unlauter, wenn der Dritte den Vertragsbruch bewusst gefördert oder sonst aktiv dazu beigetragen hat (RIS Justiz RS0107766; vgl auch RS0078356 [T3, T4]). 3.2 Dem Beklagten war sowohl das von der klagenden Partei betriebsintern verwendete Passwort als auch dessen einprägsame Struktur, die…
…1 UWG (RIS-Justiz RS0078486), das bloße Ausnutzen aber nur dann, wenn der Dritte den Vertragsbruch bewusst förderte oder sonst aktiv dazu beitrug (RIS-Justiz RS0107766; zuletzt 4 Ob 32/06v = wbl 2006, 490 mwN). Die Anwendung dieser Grundsätze auf den Einzelfall begründet idR keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung iSv § 528…
…Abschluss des Vertrags hinaus den Bruch der Konkurrenzklausel bewusst gefördert oder in anderer Weise aktiv dazu beigetragen hat (4 Ob 32/06v; RIS-Justiz RS0078356, RS0107766). Das Rekursgericht hat auf die dazu ergangene Rechtsprechung in seiner Entscheidung Bedacht genommen. Es hat die Auffassung vertreten, es fehle im vorliegenden Fall an derartigen…
…RS0078486). Danach ist das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs dann unlauter, wenn der Dritte den Vertragsbruch bewusst gefördert oder sonst aktiv dazu beigetragen hat (RIS Justiz RS0107766; vgl auch RS0078356 [T3, T4]). 2.2. Die Anwendung dieser Grundsätze auf den Einzelfall begründet in der Regel keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung (4 Ob…
…Ausnützen fremden Vertragsbruchs, das nur dann als wettbewerbswidrig angesehen wird, wenn der Dritte den Vertragsbruch bewusst gefördert oder sonst aktiv dazu beigetragen hat (RIS-Justiz RS0107766; zuletzt 4 Ob 190/05b), ist das Ausnützen eines fremden Gesetzesverstoßes als schwerwiegender zu betrachten, weil nicht bloß gegen die Interessen anderer Vertragspartner verstoßen wird…
…Zwecken des Wettbewerbs geschieht an sich nicht wettbewerbswidrig, es sei denn, der Dritte hat den Vertragsbruch bewusst gefördert oder sonst aktiv dazu beigetragen (RIS Justiz RS0107766; RS0079404). Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass den Zweit- und Drittbeklagten hier kein derartiger Vorwurf gemacht werden kann, ist jedenfalls vertretbar. Die Revision weicht in weiten…
…nützen können. Die Beklagte hat demnach fremden Vertragsbruch unter besonderen, die Sittenwidrigkeit begründenden Umständen ausgenützt und damit gegen § 1 UWG verstoßen (vgl RIS-Justiz RS0107766). Dem Revisionsrekurs ist teilweise Folge zu geben und das Unterlassungsgebot in seinem allgemeinen, durch Zeitablauf noch nicht gegenstandslos gewordenen Teil des Begehrens zu Punkt 2…
…denn, der Dritte hat den Vertragsbruch bewusst gefördert oder sonst aktiv dazu beigetragen; das gilt auch nach der UWG Nov 2007 (vgl RIS Justiz RS0107766; Schmid in Wiebe/Kodek , Kommentar zum UWG § 1 Rn 856 mit Beispielen aus der Rsp). 1.2. Nach der Rechtsprechung vor der…
Rückverweise