JudikaturOGH

RS0106820 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2016

Das Revisionsrekursverfahren ist in bezug auf die Festsetzung eines Entschädigungsbetrags nach § 394 EO zweiseitig und die Revisionsrekursbeantwortung des Gegners der gefährdeten Partei daher zulässig.

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