JudikaturOGH

RS0106818 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 1997

Zweck des § 394 EO ist es, für den Sicherungsgegner einen raschen Ausgleich für die einschneidenden Eingriffe einer sich als ungerechtfertigt erweisenden einstweiligen Verfügung, die bewilligt wurde, ehe die Berechtigung des Anspruchs feststand, zu schaffen (vergleiche RdW 1993, 245).

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