RS0109325 – OGH Rechtssatz
Auch eine schrittweise, aufgrund einer nach Mietvertragsabschluß vereinbarten Wertsicherung erfolgte Mietzinserhöhung schließt die Anhebung des Mietzinses im Sinne des § 46a Abs 4 MRG aus, weil auch nachträgliche Wertsicherungsvereinbarungen Mietzinsvereinabrungen gemäß § 46a Abs 4 Z 2 MRG sind.