RS0106646 – OGH Rechtssatz
Ein billigendes Inkaufnehmen des (ernstlich) für möglich Gehaltenen ist willensmäßig ein Plus gegenüber dem bloßen Abfinden mit dem Erfolg und genügt für die Annahme des bedingten Vorsatzes.
…ernstlich) für möglich Gehaltenen willensmäßig ein Plus gegenüber dem bloßen Abfinden mit dem Erfolg und genügt daher für die Annahme des bedingten Vorsatzes (RIS-Justiz RS0106646). Soweit das Urteil nicht in teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde im bereits aufgezeigten Umfang, weiters in der gemäß § 29 StGB gebildeten Subsumtionseinheit nach §§…
…1 zweiter Halbsatz StGB) nicht ausreichen sollten (vgl dazu Reindl Krauskopf in WK 2 StGB § 5 Rz 34 ff; RIS Justiz RS0106646, RS0089250 und RS0088934 [T8]). [16] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher gemäß § 285d Abs 1 StPO – ebenso wie die angemeldete (ON 76…
…“ (ON 85.1.1, 10). Abgesehen davon, dass diese Formulierung dem Beschwerdestandpunkt zuwider ein (für bedingten Vorsatz nicht erforderliches) Billigen des Erfolgs (vgl RIS-Justiz RS0106646) nicht zum Ausdruck bringt, fehlt es diesem Vorbringen bereits an der notwendigen Beschwer (vgl 12 Os 82/22h R z 8). [10] Der…
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