RS0107194 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
§ 18c MRG normiert keinen eigenen Kündigungsgrund. Die im Abs 2 dieser Gesetzesstelle angeordnete Duldungspflicht ist im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen (§ 37 Abs 1 Z 5 MRG).
Keine Ergebnisse gefunden