JudikaturOGH

RS0106852 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2024

Eine Pflicht zur Rechnungslegung nach Vorschriften des bürgerlichen Rechts kann nicht bloß deshalb verneint werden, weil der Kläger die angestrebte Auskunft allenfalls auch aufgrund eines öffentlichrechtlichen Anspruchs im Verwaltungsverfahren erlangen könnte.

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