JudikaturOGH

RS0106362 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2025

Durch die Wortfolge "oder ein gleichzuachtender Pflegeaufwand" als eine der Anspruchsvoraussetzungen für die Stufe 6 soll auch körperlich behinderten Menschen der Zugang zu dieser Stufe ermöglicht werden. Unter dauernder Beaufsichtigung wird die Notwendigkeit einer weitgehenden Anwesenheit einer Pflegeperson im Wohnbereich verstanden werden können.

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