JudikaturOGH

RS0106299 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 1996

Die zusätzliche gesonderte Verfolgung von Ansprüchen einer Arbeitnehmerin einer Kommanditgesellschaft auch gegen deren Komplementär-GmbH ist nicht zweckentsprechend im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 IESG, weshalb kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für diese zusätzlichen Kosten zusteht. (§ 48 ASGG).

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