RS0106299 – OGH Rechtssatz
Die zusätzliche gesonderte Verfolgung von Ansprüchen einer Arbeitnehmerin einer Kommanditgesellschaft auch gegen deren Komplementär-GmbH ist nicht zweckentsprechend im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 IESG, weshalb kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für diese zusätzlichen Kosten zusteht. (§ 48 ASGG).