JudikaturOGH

RS0106567 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Mai 2005

Da sich der Grundtatbestand der Unternehmensveräußerung durch das

3. WÄG nicht geändert hat, kann dabei zur Auslegung des Begriffes der "Unternehmensveräußerung" auf die Judikatur zu § 12 Abs 3 aF MRG zurückgegriffen werden. Auch § 46a Abs 3 MRG stellt eindeutig auf die Verpachtung des in den Bestandräumlichkeiten betriebenen "Unternehmens" als Ganzes und nicht auf die Verwertung einzelner Vermögenswerte - etwa der Mietrechte - ab.

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