JudikaturOGH

RS0106013 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2018

Innerhalb der Fünfzehn-Monatefrist hat der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Leistung für dauernde Invalidität nicht nur geltend zu machen, sondern auch "unter Vorlage eines ärztlichen Befundberichtes" zu begründen. Unter einem solchen Bericht ist zu verstehen, dass dem Versicherer die ärztlich begründete Wahrscheinlichkeit einer dauernden Invalidität mitgeteilt wird.

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