Rückverweise
Mehrere auf einer Baustelle tätige Unternehmer haften für die Verletzung von Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten. In den Schutzkreis der einzelnen Werkverträge sind jeweils auch die bei einem anderen Unternehmen beschäftigten Dienstnehmer einbezogen. Diese können Schäden direkt gegen den für seinen Erfüllungsgehilfen haftenden weiteren Unternehmer geltend machen (so schon 3 Ob 520/93).