JudikaturOGH

RS0106290 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 1996

Über die während der Hauptverhandlung erklärte Ablehnung eines Berufsrichters entscheidet gemäß § 238 Abs 1 StPO nicht der Vorsitzende, sondern der Gerichtshof unter Beteiligung des abgelehnten Richters.

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