RS0106770 – OGH Rechtssatz
Der Versicherungsträger ist über den inländischen Bereich hinausgehend nicht verpflichtet, durch entsprechende Sozialversicherungsabkommen sicherzustellen, daß Krankenversicherte weltweit, also wo immer sie gerade der Anstaltspflege bedürfen, diese Anstaltspflege als Sachleistung erhalten können. Die Organisation der Sozialversicherung beschränkt sich insoweit auf das Staatsgebiet.