JudikaturOGH

RS0105962 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1996

Hat der Vorsitzende des ASGG den Beschluß (hier: Berichtigung der Parteienbezeichnung) ohne Beiziehung von Laienrichtern allein gefällt, liegt ein nach § 37 Abs 1 ASGG nicht geheilter Besetzungsmangel vor, der zur Nichtigerklärung der Entscheidungen der Vorinstanzen führen muß.

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