JudikaturOGH

RS0106182 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1996

§ 291c Abs 3 EO ist auch anzuwenden, wenn nach Art XXXIV Abs 4 EO-Novelle 1991 vor der neuerlichen Bewilligung der Exekution eine ergänzende Entscheidung zum alten Bruchteilstitel erwirkt werden mußte.

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