RS0106733 – OGH Rechtssatz
Eine Pflichtteilsminderung gemäß § 773a Abs 1 ABGB - hier bezogen auf ein uneheliches Kind - scheidet nicht erst aus, wenn sich der Vater während eines gewissen Zeitraums intensiv um sein Kind bemühte und daher eine besonders enge geistig-emotionale Nahebeziehung aufzubauen verstand, sondern bereits dann, wenn er über seine Rolle als "Zahlvater" hinaus die nach seinen Verhältnissen und den Lebensumständen des Kindes mögliche Anteilnahme an der Entwicklung und dem Wohlergehen seines Nachkommens erkennen ließ.