JudikaturOGH

RS0105901 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 1996

Faustschläge gegen einen nachts im Zimmer des siebenjährigen (bereits gefesselten und geknebelten) Sohnes betretenen körperlich überlegenen und bewaffneten Einbrecher sind als zur Abwehr des rechtswidrigen Angriffes (insbesondere) auf die Freiheit und körperliche Integrität des Kindes notwendige und angemessene Handlungen (§ 3 Abs 1 StGB).

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