RS0106773 – OGH Rechtssatz
Das Krankengeld soll den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust (zumindest teilweise) ersetzen und den Unterhalt des Versicherten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen - Lohnersatzfunktion. Das Krankengeld steht daher nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu.