Die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) sind eine Verordnung, die der Österreichische Rechtsanwaltskammertag aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 37 RAO erlassen hat (VfSlg 9470).
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