JudikaturOGH

RS0105980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2019

Welche der hier genannten Zustellarten - individuelle Zustellung oder Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung - zu wählen ist, bestimmt zwingend das Gesetz; ein Abweichen von der gesetzlich vorgeschriebenen Zustellart bewirkt die - heilbare - Nichtigkeit der Zustellung.

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