JudikaturOGH

RS0105997 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 1996

Wird im Rekursverfahren der Antrag auf Konkurseröffnung zurückgezogen, ist nicht in analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO mit Beschluß die Wirkungslosigkeit des angefochtenen Beschlusses festzustellen.

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