Das Übereinkommen von Lugano (LGVÜ) ist seit 1.9.1996 auch in Österreich unmittelbar anzuwenden und ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der Jurisdiktionsnorm.
…JN stellen sich schon deshalb nicht, da die Übereinkommen von Lugano und Brüssel in ihrem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der Jurisdiktionsnorm ersetzen (vgl dazu RIS-Justiz RS0106679 mzwN etwa SZ 69/227, SZ 71/2, SZ 71/29, SZ 71/129, SZ 71/191, SZ 71/207) und die Übereinkommen ausdrücklich den…
…1 EuGVVO, Art 54 Nr 1 LGVÜ, dieses für Österreich in Kraft seit 1. September 1996 [RIS Justiz RS0114005, RS0106679]; EuGVÜ in Österreich in Kraft seit 1. Dezember 1998 [BGBl III 1998/167; RS0111261]). Es ist auch nicht bestritten worden, dass die…
…Übereinkommens vom 16. 9. 1988, LGVÜ BGBl 1996/448 auszugehen. Die unmittelbare Anwendbarkeit dieses Übereinkommens in seinem Anwendungsbereich ist unstrittig (RIS Justiz RS0106679 mwN). Art 17 Abs 1 LGVÜ erfordert eine schriftliche Gerichtsstandsvereinbarung oder eine mündliche Vereinbarung mit schriftlicher Bestätigung in einer Form, welche den Gepflogenheiten…
…für Beförderungsverträge gelten. [412] Sie ist insofern berechtigt . [413] 64.1. Die Bestimmungen der EuGVVO sind zwingend und gehen in ihrem Anwendungsbereich den innerstaatlichen Regelungen vor (RS0106679 [T6]). In diesen Fällen ist die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung daher nicht nach österreichischem Recht, insbesondere auch nicht nach dem von den Vorinstanzen herangezogenen § …
…auf die inländische Gerichtsbarkeit (im Sinne der internationalen Zuständigkeit) verdrängt die Brüssel Ia VO in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmungen der JN zur Gänze (RIS Justiz RS0106679 [T6]; Simotta in Fasching/Konecny 3 Art 3 EuGVVO Rz 4). 2. Materiell rechtlich steht dem Mieter für sein gegen einen dritten…
… 63 seit 1. 1. 2011 anzuwenden (vgl 8 Ob 45/19d). Es ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der JN (RS0106679; RS0109738). Inhaltlich stimmt das LGVÜ 2007 mit den Art 1–61 der EuGVVO 2001 nahezu wortgleich überein, sodass die diesbezügliche Literatur…
…nicht auf Bestimmungen des nationalen Rechts gestützt werden kann. Das LGVÜ war unmittelbar anzuwenden und ersetzte in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der JN (RIS-Justiz RS0106679). Auf den vorliegenden Rechtsstreit ist das LGVÜ aber noch nicht anwendbar. Dieses trat gemäß Art 61 am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der…
…in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der JN (SZ 69/227, SZ 71/29 mwN ua, zuletzt 9 Ob 230/99k; RIS Justiz RS0106679; Czernich/Tiefenthaler , Die Übereinkommen von Lugano und Brüssel, Art 17 Rz 21; Schoibl in Bajons/Mayr/Zeiler , Die Übereinkommen von Lugano und Brüssel…
…Übereinkommen von Lugano und Brüssel, Vor Art 1 Rz 21, Burgstaller , IZVR, Lugano Übereinkommen, Rz 2.11). Das LGVÜ ist in Österreich unmittelbar anwendbar (RIS Justiz RS0106679); soweit aus den Formerfordernissen des Art 17 LGVÜ materielle Einigungskriterien zu gewinnen sind, scheidet ein Rückgriff auf innerstaatliches Recht aus (vgl RIS Justiz RS0114193; RS0110063…
…ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass das EuGVÜ innerhalb seines Anwendungsbereiches die einschlägigen Vorschriften des österreichischen Rechts, insbesondere die Zuständigkeitsbestimmungen der JN verdrängt (RIS Justiz RS0106679; Czernich/Tiefenthaler, Die Übereinkommen von Lugano und Brüssel, vor Art 1 Rz 31; Mayr in Rechberger2 nach § 27a JN Rz 5). Im drittinstanzlichen Verfahren…
…der Beklagten nicht nach dem (von Pkt 24 AGB des Spielervertrags verwiesenen) maltesischen Recht zu beurteilen ist, sondern – aufgrund des Anwendungsvorrangs der EuGVVO (RS0106679 [T6]; RS0109738; Staudinger in Rauscher , EuZPR-EuIPR I 5 Einl Brüssel Ia-VO Rn 27) – nach den Regeln der EuGVVO. [...] Gerichtsstandsvereinbarungen und entsprechende…
…EuGVÜ vor den einschlägigen Vorschriften des österreichischen Rechts, insbesondere der JN (4 Nd 513/96 = SZ 69/227 zum LGVÜ; RIS Justiz RS0106679), ergibt sich in Bezug auf früheres nationales Recht aus der lex posterior Regel und in Bezug auf späteres nationales Recht aus der lex specialis Regel…
…Art 63 seit 1. 1. 2011 anzuwenden. Es ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der JN (8 Ob 30/19y; RS0106679; RS0109738). 3. Sofern das Gericht eines durch das LGVÜ 2007 gebundenen Staates nicht bereits nach anderen Vorschriften dieses Übereinkommens zuständig ist, wird es nach…
…ihren Sitz hat, ist seit dem 1. 9. 1996 Vertragsstaat des LGVÜ. Das LGVÜ ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der Jurisdiktionsnorm (RIS Justiz RS0106679). Für das LGVÜ besteht keine supranationale Auslegungsinstanz durch den EuGH. Insbesondere das Protokoll Nr 2 zum LGVÜ über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens (BGBl…
…nicht nach (dem von Pkt 24 AGB des Spielervertrags verwiesenen) maltesischem Recht zu beurteilen ist, sondern – aufgrund des Anwendungsvorrangs der EuGVVO (RIS Justiz RS0106679 [T6]; ebenso RS0109738; Staudinger in Rauscher , EuZPR EuIPR I 5 Einl Brüssel Ia VO Rn 27) – nach den Regeln der EuGVVO…
…nicht nach (dem von Pkt 24 AGB des Spielervertrags verwiesenen) maltesischem Recht zu beurteilen ist, sondern – aufgrund des Anwendungsvorrangs der EuGVVO (RIS Justiz RS0106679 [T6]; RS0109738; Staudinger in Rauscher , EuZPR EuIPR I 5 Einl Brüssel Ia VO Rn 27) – nach den Regeln der EuGVVO. (...) …
…2.1 Die Regelungen des LGVÜ 2007 sind unmittelbar und zwingend anzuwenden, sie genießen innerhalb ihres Anwendungsbereichs Vorrang vor den innerstaatlichen Zuständigkeitsbestimmungen (insbesondere der JN; RS0106679; RS0109738; Mayr in Czernich/Kodek/Mayr , Europäisches Gerichtsstands und Vollstreckungsrecht 4 , Einleitung LGVÜ 2007 Rz 10). Art 5 Nr 3 LGVÜ…
…63 seit 1. 1. 2011 anzuwenden (5 Ob 240/18g). Es ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der JN (RIS Justiz RS0106679; RS0109738). Inhaltlich stimmt das LGVÜ 2007 mit der Brüssel I VO hier nahezu wortgleich überein. Um eine einheitliche Auslegung und insbesondere die Parallelität…
…63 seit 1. 1. 2011 anzuwenden (5 Ob 240/18g). Es ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbe-stimmungen der JN (RIS Justiz RS0106679; RS0109738). Inhaltlich stimmt das LGVÜ 2007 mit der Brüssel I VO hier nahezu wortgleich überein. Um eine einheitliche Auslegung und insbesondere die Parallelität…
… 2007 gemäß seinem Art 63 seit 1. 1. 2011 anzuwenden. Es ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der JN (RIS Justiz RS0106679; RS0109738). Inhaltlich stimmt das LGVÜ 2007 mit den Art 1 bis 61 der Brüssel I VO nahezu wortgleich überein. Um eine einheitliche…
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