8Ob22/94—OGH Entscheidung
20. April 1995
…berufe, sei zu beachten, daß diese Unmöglichkeit erst nachträglich eingetreten sei, so daß der § 878 ABGB nicht angewendet werden könne. Die Sonderregelung des § 880 ABGB komme hier überhaupt nicht zum Tragen. Die Anwendung der §§ 920 bzw 1447 ABGB setze das Vorliegen einer dauernden Unmöglichkeit voraus, was bei Geldschulden…