JudikaturOGH

RS0106101 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 1996

In § 59 Abs 9 AMG wird ausdrücklich das Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln ohne Einschränkung verfügt. Damit wollte der Gesetzgeber klarstellen, daß auch Apotheken keinen Versandhandel betreiben dürfen.

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