Übersicht der Entscheidungen zu § 837 ABGB
A Stellung des Verwalters
B Stellung des verwaltenden Miteigentümers
C Stellung der Miteigentümer bei Vorhandensein eines Verwalters
D Sonstiges
Informationen zu § 837 ABGB
Verweisungen:
Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung des Verwalters siehe unter § 836 ABGB.
Zu A und B: Entscheidungen zur Abgrenzung der ordentlichen von der außerordentlichen Verwaltung siehe bei § 833 ABGB. Zum Umfang der Hausverwaltungsvollmacht siehe bei § 1029 ABGB A2.
§ 14 WEG 2002 · WEG 2002 · Wohnungseigentumsgesetz 2002
§ 14 Wohnungseigentum der Partner im Todesfall
…Versteigerung vorzunehmen. 4. Solange die Möglichkeit des Verzichts besteht, sind die Rechte des überlebenden Partners am Anteil des Verstorbenen auf jene eines Verwalters (§ 837 ABGB) beschränkt. 5. Erwirbt der überlebende Partner den Anteil des Verstorbenen nach Z 1 oder geht dieser Anteil auf Grund einer Vereinbarung nach Z …
Rückverweise