Informationen zu § 248 ABGB
Aufgehoben durch Art I Z 9 VolljährG
Verweisungen:
Siehe jetzt § 153 idF BGBl 1973/108
§ 6 ErwSchVG · ErwSchVG · Erwachsenenschutzvereinsgesetz
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
…bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit die Geheimhaltung im Interesse des Betroffenen erforderlich ist. Für mit der Wahrnehmung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung betraute Mitarbeiter gilt § 248 Abs. 2 und 3 ABGB sinngemäß. (2) Wer entgegen Abs. 1 Tatsachen offenbart oder verwertet und dadurch ein berechtigtes Interesse des Betroffenen verletzt, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis…
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