RS0102459 – OGH Rechtssatz
Informationen zu § 243 ABGB
Aufgehoben durch Art I Z 43 KindG
…noch eine ihm nahestehende geeignete Person oder ein Vereins-Erwachsenenvertreter zur Verfügun g steht ( RS0123297 ). [4] 1.2. Bei der Beurteilung der Eignung ( § 243 ABGB ) einer Person als Erwachsenenvertreter ist auf mögliche Interessenkollisionen Bedacht zu nehmen ( RS0048982 ; RS0049104 [T10]). Zur Annahme einer solchen reicht im Hinblick auf das primär maßgebende…
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