23Ds7/25v—OGH Entscheidung
08. Januar 2026
… 2 ABGB). Dabei ist zunächst durch Einsichtnahme in das ÖZVV zu kontrollieren, ob es bereits eine entgegenstehende Eintragung mit demselben Wirkungsbereich gibt (§ 243 Abs 3 ABGB). [9] Ist nämlich für jenen Wirkungsbereich, für den eine gesetzliche Erwachsenenvertretung eingetragen werden soll, bereits ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt, so liegt ein Eintragungshindernis vor und…