5Ob527/93—OGH Entscheidung
22. September 1993
…ZPO ermöglicht die streitwertunabhängige Revision u. a. in Streitigkeiten, die "aus dem gegenseitigen Verhältnis der Ehegatten entspringen" (§ 49 Abs 2 Z 2c JN). § 76a JN normiert für eben diese Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit jenes Gerichtes, bei dem ein Verfahren über die Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung oder Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens…