Übersicht der Entscheidungen zu § 97 AußStrG
A) Was ist in das Inventar aufzunehmen
B) Bewertung der Nachlassgegenstände
C) Sonstiges
Informationen zu § 97 AußStrG
Verweisungen:
Zu A vgl auch Entscheidungen zu § 104 AußStrG
Zu B vgl auch Entscheidungen zu §§ 101 - 103 und 106 AußStrG
§ 97 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 97 Anerkennung und Verweigerungsgründe
…§ 97. (1) Eine ausländische Entscheidung über die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, die Ehescheidung oder die Ungültigerklärung einer Ehe sowie über die Feststellung des Bestehens oder…
Art. 18 § 3 Artikel 18
…Nr. 75/2009, zu § 95 , BGBl. I Nr. 111/2003) § 3. § 181 ABGB , § 95 AußStrG , die §§ 82, 87, 97 und 98 EheG sowie § 460 ZPO sind in der Fassung dieses Bundesgesetzes anzuwenden, wenn der verfahrenseinleitende Antrag oder die Klage nach dem…
§ 100 Vorrang des Völkerrechts
…§ 100. Die §§ 97 bis 99 sind nicht anzuwenden, soweit nach Völkerrecht oder in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften Anderes bestimmt ist.…
§ 99 Antrag auf Nichtanerkennung
…§ 99. Die §§ 97 und 98 sind auf Anträge, mit denen die Nichtanerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe geltend gemacht wird, entsprechend anzuwenden.…
Art. 18 § 3 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Art. 18 § 3 Artikel 18
… I Nr. 75/2009, zu § 181 , JGS Nr. 946/1811) § 3. § 181 ABGB , § 95 AußStrG , die §§ 82, 87, 97 und 98 EheG sowie § 460 ZPO sind in der Fassung dieses Bundesgesetzes anzuwenden, wenn der verfahrenseinleitende Antrag oder die Klage nach dem…
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