Übersicht der Entscheidungen zu § 97 AußStrG
A) Was ist in das Inventar aufzunehmen
B) Bewertung der Nachlassgegenstände
C) Sonstiges
Informationen zu § 97 AußStrG
Verweisungen:
Zu A vgl auch Entscheidungen zu § 104 AußStrG
Zu B vgl auch Entscheidungen zu §§ 101 - 103 und 106 AußStrG
§ 100 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 100 Vorrang des Völkerrechts
…Die §§ 97 bis 99 sind nicht anzuwenden, soweit nach Völkerrecht oder in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften Anderes bestimmt ist.…
§ 99 Antrag auf Nichtanerkennung
…Die §§ 97 und 98 sind auf Anträge, mit denen die Nichtanerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe geltend gemacht wird, entsprechend anzuwenden.…
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