Klage einer Linienbuslenkerin auf Zahlung von Arbeitsentgelt für Ruhepausen—OGH Entscheidung
9ObA53/25x23. September 2025
…ist oder von ihm frei gewählt werden kann, und sie nach Belieben verbringen, weil er weder arbeiten noch sich für den Arbeitgeber bereithalten muss (vgl RS0102995 [T1]). Durch den Fahr und Dienstplan im Voraus fixierte Zeiten zwischen einzelnen Fahrten, die der Arbeitnehmer nach Belieben verbringen kann, gehören daher nicht zur Arbeitszeit…