JudikaturOGH

RS0105971 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 1996

Die Aufhebung des Vertrages nach den §§ 1117 beziehungsweise 1118 ABGB und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages nach der allgemeinen Vorschrift des § 919 ABGB schließen einander nicht aus.

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