JudikaturOGH

RS0102727 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2025

Sowohl eine schlafende als auch eine im Erwachen begriffene Person kann sich in einem Zustand befinden, der sie zum Widerstand unfähig macht, sodass sie als Deliktsobjekt und Opfer der Schändung in Betracht kommt.

Rückverweise