RS0106163 – OGH Rechtssatz
Auch die Verpachtung eines Betriebes führt nach dem Gesetzeswortlaut zur Pauschalanrechnung, nicht aber die Zwangsverwaltung, sie stellt als bloße Exekutionsmaßnahme (§§ 97 ff EO) keinen Anwendungsfall des § 292 Abs 8 ASVG ("Aufgabe, Übergabe oder Überlassung" des Betriebes) dar und schließt die Vereinbarung eines Ausgedinges aus. Beim Verkauf eines unter Zwangsverwaltung stehenden Betriebes kommt § 292 Abs 8 ASVG zur Anwendung.