RS0103201 – OGH Rechtssatz
Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob ein Fehlverhalten eines Angestellten bei Anlegung eines objektiven Maßstabes geeignet war, das Vertrauen des Dienstgebers soweit zu erschüttern, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.