JudikaturOGH

RS0102824 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 1996

Gemäß § 67 Abs 1 StGB hat der Täter eine mit Strafe bedrohte Handlung zu der Zeit begangen, da er gehandelt oder hätte handeln sollen; wann der Erfolg eintritt ist nicht maßgebend. Das StGB folgt damit in Ansehung der Tatzeit der Handlungstheorie.

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