RS0102340 – OGH Rechtssatz
Die Bestimmung des dritten Satzes des Art 212 ZK mag allenfalls als Ermächtigung an die Mitgliedstaaten verstanden werden, in ihrem nationalen (Finanz-)Strafrecht vorzusehen, dass die Entstehung einer Zollschuld fingiert wird. Sie kann jedoch nicht so ausgelegt werden, dass sie den Straftatbestand des § 35 Abs 1 FinStrG über den klaren Wortlaut hinaus ausdehnt (vgl 110 der Blg zu den sten.Prot. des NR XX GP, S 47 = Regierungsvorlage eines Suchtmittelgesetzes).