5Ob226/20a—OGH Entscheidung
04. Februar 2021
…ohne Rechtswirkung (RS0036252). [14] 3. 4 Da § 93 Abs 1 ZPO zufolge § 24 Abs 1 AußStrG im außerstreitigen Verfahren (RS0102501) und damit auch im Grundbuchsverfahren gilt, hatte die Zustellung de s Beschlusses der zweiten Instanz, mit dem das Grundbuchsgesuch abgewiesen wurde, an die ausgewiesene Rechtsvertreterin…